Dienstag, 4. April 2017

All die Münder/Nachbarn/Der hässliche Wladimier/Vermietereheleute Mansfeld/Jusstudi

Mund, 2
Die Frau wundert sich, dass ich noch gekommen bin, dabei bin ich heute doch noch gar nicht gekommen, in ihren Mund hinein.

Mund, 3
Hinein, hinein!

Mund 1
Ich bin ein Schwein!

"Und beziehungsmäßig? Welche Traumfrau würden Sie treffen?"
"Also, ich würde ganz gerne Karmamita Steffhahn kennen lernen." "Wer ist das denn?" "Meine Traumfrau, eine Traumfrau." Und außerdem war der Interviewer kein Berger-Kenner, nicht wahr, Karmamita? Du bist so fleischig, bist so blond!

Wladimir Hoffmann
"31.07.1998
Sehr geehrter Herr Berger!
In Ihrem Brief an die Eheleute Mansfeld ersuchen Sie diese, die Zustimmung zur Untervermietung nach § 14 unseres Mietvertrages und § 1098 ABGB zu erteilen. Erstens möchte ich noch einmal auf meine Vollmacht hinweisen. Zweitens muss ich Ihr Ersuchen ablehnen. Ein berechtigtes Interesse i.S. von § 1098 ist bei Ihnen nicht gegeben, da es sich bei Ihrem Freund wohl kaum um eine enge familiäre Bindung i.S. von Vater, Mutter, Heirat usw. handeln dürfte. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass Ihr Zimmer, einschließlich der ca. 9 qm großen Küche und dem 5 qm großen Bad, 29,5 qm groß ist. Eine Untervermietung würde also auch an der Überbelegung des Wohnraums scheitern. Die Zustimmung zur Untervermietung wird also nicht erteilt. Weiterhin untersage ich hiermit Ihrem Freund, sich weiterhin in der oben genannten Wohnung als Mieter oder Ähnliches aufzuhalten bzw. regelmäßig (seit Anfang der Mietzeit an, wie mir erst jetzt bekannt wurde) zu übernachten.
Zweitens, zu Ihrem Widerspruch gegen die fristlose Kündigung. Falls es sich wirklich herausstellen sollte, dass Sie den Strom-Anteil überwiesen haben und damit die kurz vorher stehende Stromsperre (am 1.8.98) vermieden worden ist, lässt sich ein Mietverhältnis nur weiter aufrecht erhalten, wenn Sie mir schriftlich erklären, dass eine solche Gefährdung der Stromversorgung von Frau Italia nicht noch einmal vorkommt. Im Fall der Wiederholung werden Sie endgültig gekündigt. Weiterhin sollten Sie Ihren 'Besuch' auf ein auch für die Mitmieter erträgliches Maß zurückschrauben. Auch die Pflege Ihres Zimmers und der wiederkehrenden Flurreinigung sollten für einen normalen Mieter selbstverständlich sein (siehe auch Mietvertrag: Hausordnung § 29 in Verbindung mit Satz 2 der Hausordnung). Insbesondere sei noch auf Satz 1 der Hausordnung verwiesen, in dem unter anderem Musizieren und ähnliche Geräusche in der Zeit von 22 bis 7 Uhr verboten sind. Mit freundlichem Gruß" (!)...
Also, musiziert habe ich bestimmt nicht.

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