Dienstag, 4. April 2017

Fast General/Nachträgliche Kriegsdienstverweigerung, Teil 2/Friedenskomitee/Alkohol

Berührungsängste
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Da unten?

Meine Werke sind kurz
Serial-geeignet, schlecht, witzig, ärgerlich, köstlich, klösterlich, kritisch, poppig, bunt, grell, laut, und voll Sex und Selters, hello, Rapid Wien, Austria auch!

28.04.98
"Nichtöffentliche Sitzung der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer bei der Wehrbereichsverwaltung" 795 in Graz, Tonbanddiktat: "Bei Aufruf der Sache erscheint der Antragsteller, Herr Josie Lajr Berger, ausgewiesen durch seinen Personalausweis. Es wurde festgestellt, dass Herr Berger eine neue eigene Wohnung hat, nämlich in Wien, Dresdner Straße"... "Zur Person gibt der Antragsteller noch Folgendes an: Die Eltern des Wehrpflichtigen wohnen in Wien." ... "Der Antragsteller stammt aus Ostpreußen; er ist im Jahre 1984 mit seinen Eltern aus Stettin nach Österreich gekommen, hat zunächst die Durchgangslager in Friedensdorf und Schwechat-Kledering besucht und ist dann in Wien ansässig geworden. Er hat bereits in Stettin 3 Jahre die Schule besucht, sodann in Wien ein Jahr die Grundschule und ein weiteres Jahr die Volksschule und schließlich die Dorfschule bis zum Jahre 1993. Die Dorfschule hat er in der 11. Klasse abgebrochen." Der Bruch von der indirekten Rede der dritten Person zum Ich-Erzähler stammt vom Tipper: "Im Anschluss daran habe ich Urlaub gemacht und dann war ich 1995 etwa ein Viertel Jahr als Lagerarbeiter bei der Firma Kaufladen tätig. Damit hatte ich mir etwas Geld verdient und habe dann im Jahre 1996 eine Irlandfahrt gemacht, die etwa 6 Wochen gedauert hat. Nach meiner Rückkehr aus Irland war ich arbeitslos, danach bei der Firma Möbelfirma ca. 5 Monate tätig. Dann habe ich wiederum Urlaub gemacht. Im Jahre 1997 war ich bei der österreichischen Bahnservice-Gesellschaft und habe dort eine Minibar bedient. Im Anschluss daran bin ich wiederum in Urlaub gegangen... Ich berichtige mich: Die Rundfahrt habe ich vor meiner Tätigkeit bei der Bundesbahn gemacht. Die längere Rundfahrt durch Europa hat mich durch alle Länder, z.B. Jugoslawien, Griechenland, Spanien usw. geführt. Dann war ich vom 24.11.1997 bis zum 15.01.1998 bei der österreichischen Schlafwagengesellschaft tätig. Aus gesundheitlichen Gründen wurde ich dort entlassen, ich bin seit der Zeit arbeitslos, bemühe mich aber um eine Umschulung zum Kellner. Ich bemerke noch, dass meine Entlassung bei der BSG auch mit dem Alkohol zu tun hat. Ich bin nämlich Alkoholiker und nehme regelmäßig Alkohol zu mir, ich gehöre außerdem einem Friedenskomitee an, Berichtigung: Dieses Friedenskomitee will ich eigentlich erst gründen. Ich möchte jedenfalls neue Ideen verwirklichen und bezeichne mich deshalb als Kreator." "Auf die Frage eines Beisitzers, ob er verhandlungsfähig sei oder ob er unter Alkoholeinfluss stehe, erklärte er" (also ich): "Natürlich, ich stehe unter Alkoholeinfluss, ich habe Alkohol zu mir genommen, aber ich fühle mich durchaus in der Lage, hier Antworten zu geben und finde auch, dass ich in diesem Zustande durchaus in der Lage bin, alles richtig zu beantworten. Im übrigen erkläre ich aber, dass ich regelmäßig Alkohol zu mir nehme. Ich finde das Leben auch sinnlos, ich habe auch schon einen Selbstmordversuch gemacht und ohne Alkohol könnte ich wohl nicht leben. Ich habe auch 49 000,- ÖS Schulden. Ich berichtige mich: Ich könnte wohl ohne Alkohol leben, aber ich sehe keinen Sinn darin, ohne Alkohol auszukommen."
"Zur Sache: Es wurde ferner festgestellt, dass der Antragsteller seine Dienstpflicht abgeleistet hat. Er war vom 01.04.1995 bis zum 30.06.1996 einberufen und ist als Gefreiter aus dem Präsenzdienst entlassen worden. Der Antragsteller hat am 05.11.1996 den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Darüber hat der Prüfungsausschuss Wien am 08.04.1997 entschieden und den Antrag abgelehnt. Hiergegen hat der Antragsteller rechtzeitig Widerspruch eingelegt. Er hat seinen Widerspruch schriftlich begründet und auch die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung am 05.11.1996 schriftlich dargelegt. Diese Gründe wurden nunmehr mit ihm erörtert. Daraufhin wurde die Verhandlung geschlossen. Laut diktiert und genehmigt."

"Widerspruchsbescheid"
"Gründe: Der Antragsteller ist am 01.12.1974 in Klein-Notisten/Ostpreußen geboren, er ist mit seinen Eltern bis 1984 in Ostpreußen und Stettin gewesen und dort drei Jahre zur Schule gegangen. Die Eltern sind l984 mit dem Antragsteller und noch zwei weiteren Geschwistern in die
Republik Österreich umgesiedelt und nach Wien gekommen. Dort hat der Antragsteller ab 1984 die Grund- und Volksschule und die Dorfschule besucht und mit der 11. Klasse seine Schulausbildung abgebrochen. Er hat dann einige Zeit Urlaub gemacht und ist auf Reisen gewesen. Im Jahre 1995 war er als Lagerarbeiter bei der Firma Kaufladen tätig und ist danach wieder auf Reisen gewesen. Nach der Rückkehr hat er ca. 6 Monate bei der Firma Möbelfirma gearbeitet, hat dann wieder Urlaub und Reisen gemacht, -meist ins Ausland, wobei er sich längere Zeit in Irland aufgehalten hat. Zuletzt war er vom 14.11.1997 bis 15.01.1998 als Kellner einer Minibar bei der Bundesbahn tätig. Zur Zeit ist er arbeitslos, nach seinen Angaben versucht er eine Umschulung als Kellner. Doch betrachtet er dies nur als Notbehelf für Lebenserwerb. Er bezeichnet sich selbst als 'Auto-Creator' und will ein Friedenskomitee gründen, um neue Ideen zu verwirklichen. Dazu sucht er Mäzene, die das benötigte Geld dafür spenden. Von geregelter Arbeit hält er nichts. Sie sei sinnlos, wie er das Leben überhaupt sinnlos findet. Er habe auch schon einen Selbstmordversuch unternommen und wolle keinesfalls älter als 30 Jahre alt werden. Nur der Alkohol gebe ihm Befriedigung und er stehe daher auch ständig unter Alkohol. Der Antragsteller wurde am 19.01.1993 auf eigenen Antrag hin frühzeitig gemustert und ist 'wehrdienstfähig'. Er wurde zum 01.04.1993 zur Luftwaffe nach Winzhausen-Oberniedernfeld eingezogen. Er wurde zum 30.06.1996 als Gefreiter aus dem Präsenzdienst entlassen und erhielt eine 'befriedigende' Beurteilung. Am 05.11.1996 stellte er den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung. Darüber hat der Prüfungsausschuss Wien am 08.04.1997 ablehnend entschieden. Hiergegen hat der Antragsteller form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Er hat schriftliche Begründungen am 05.11.1996 und 30.08.1997 vorgelegt. Diese werden in Bezug genommen. Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet. Die schriftlichen Gründe des Antragstellers sind dürftig und formelhaft. Sie vermögen keinen geeigneten Ansatz für eine Gewissensentscheidung erkennen zu lassen. Die lange und intensive Unterhaltung mit dem Antragsteller vor der Prüfungskammer verlief unbefriedigend. Der Antragsteller stand unter Alkoholeinfluss und bezeichnete diesen Zustand als seinen Normalzustand. Er fühlte sich voll verhandlungsfähig und nur in diesem Zustand zum Denken und Diskutieren fähig. Entsprechend verworren verlief das Gespräch. Es bewegte sich in Beschimpfungen des Präsenzdienstes als pervertierte Einrichtung, in der alle Idioten und Chaoten tätig seien, und anderen Ausfällen gegen den Staat und die Gesellschaft. Zu einer konkreten Aussage über die Gewissensentscheidung, die er getroffen haben wollte, konnte der Antragsteller nicht bewegt werden. Die weitschweifigen Darlegungen ließen eine klare Gedankenführung vermissen. Nach dem Eindruck der Prüfungskammer zeigen sich bei dem Antragsteller bereits Abbauerscheinungen. Alles in allem sind keine Gründe sichtbar, die eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer... rechtfertigen würden. Der Widerspruch war daher zurückzuweisen. Das Verfahren ist...
kostenfrei."

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