Berührungsängste
Bitte,
berühr mich.
Da
unten?
Meine
Werke sind kurz
Serial-geeignet,
schlecht, witzig, ärgerlich, köstlich, klösterlich, kritisch,
poppig, bunt, grell, laut, und voll Sex und Selters, hello, Rapid
Wien, Austria auch!
28.04.98
"Nichtöffentliche
Sitzung der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer bei der
Wehrbereichsverwaltung" 795 in Graz, Tonbanddiktat: "Bei
Aufruf der Sache erscheint der Antragsteller, Herr Josie Lajr Berger,
ausgewiesen durch seinen Personalausweis. Es wurde festgestellt, dass
Herr Berger eine neue eigene Wohnung hat, nämlich in Wien, Dresdner
Straße"... "Zur Person gibt der Antragsteller noch
Folgendes an: Die Eltern des Wehrpflichtigen wohnen in Wien."
... "Der Antragsteller stammt aus Ostpreußen; er ist im Jahre
1984 mit seinen Eltern aus Stettin nach Österreich gekommen, hat
zunächst die Durchgangslager in Friedensdorf und Schwechat-Kledering
besucht und ist dann in Wien ansässig geworden. Er hat bereits in
Stettin 3 Jahre die Schule besucht, sodann in Wien ein Jahr die
Grundschule und ein weiteres Jahr die Volksschule und schließlich
die Dorfschule bis zum Jahre 1993. Die Dorfschule hat er in der 11.
Klasse abgebrochen." Der Bruch von der indirekten Rede der
dritten Person zum Ich-Erzähler stammt vom Tipper: "Im
Anschluss daran habe ich Urlaub gemacht und dann war ich 1995 etwa
ein Viertel Jahr als Lagerarbeiter bei der Firma Kaufladen tätig.
Damit hatte ich mir etwas Geld verdient und habe dann im Jahre 1996
eine Irlandfahrt gemacht, die etwa 6 Wochen gedauert hat. Nach meiner
Rückkehr aus Irland war ich arbeitslos, danach bei der Firma
Möbelfirma ca. 5 Monate tätig. Dann habe ich wiederum Urlaub
gemacht. Im Jahre 1997 war ich bei der österreichischen
Bahnservice-Gesellschaft und habe dort eine Minibar bedient. Im
Anschluss daran bin ich wiederum in Urlaub gegangen... Ich berichtige
mich: Die Rundfahrt habe ich vor meiner Tätigkeit bei der Bundesbahn
gemacht. Die längere Rundfahrt durch Europa hat mich durch alle
Länder, z.B. Jugoslawien, Griechenland, Spanien usw. geführt. Dann
war ich vom 24.11.1997 bis zum 15.01.1998 bei der österreichischen
Schlafwagengesellschaft tätig. Aus gesundheitlichen Gründen wurde
ich dort entlassen, ich bin seit der Zeit arbeitslos, bemühe mich
aber um eine Umschulung zum Kellner. Ich bemerke noch, dass meine
Entlassung bei der BSG auch mit dem Alkohol zu tun hat. Ich bin
nämlich Alkoholiker und nehme regelmäßig Alkohol zu mir, ich
gehöre außerdem einem Friedenskomitee an, Berichtigung: Dieses
Friedenskomitee will ich eigentlich erst gründen. Ich möchte
jedenfalls neue Ideen verwirklichen und bezeichne mich deshalb als
Kreator." "Auf die Frage eines Beisitzers, ob er
verhandlungsfähig sei oder ob er unter Alkoholeinfluss stehe,
erklärte er" (also ich): "Natürlich, ich stehe unter
Alkoholeinfluss, ich habe Alkohol zu mir genommen, aber ich fühle
mich durchaus in der Lage, hier Antworten zu geben und finde auch,
dass ich in diesem Zustande durchaus in der Lage bin, alles richtig
zu beantworten. Im übrigen erkläre ich aber, dass ich regelmäßig
Alkohol zu mir nehme. Ich finde das Leben auch sinnlos, ich habe auch
schon einen Selbstmordversuch gemacht und ohne Alkohol könnte ich
wohl nicht leben. Ich habe auch 49 000,- ÖS Schulden. Ich berichtige
mich: Ich könnte wohl ohne Alkohol leben, aber ich sehe keinen Sinn
darin, ohne Alkohol auszukommen."
"Zur
Sache: Es wurde ferner festgestellt, dass der Antragsteller seine
Dienstpflicht abgeleistet hat. Er war vom 01.04.1995 bis zum
30.06.1996 einberufen und ist als Gefreiter aus dem Präsenzdienst
entlassen worden. Der Antragsteller hat am 05.11.1996 den Antrag auf
Kriegsdienstverweigerung gestellt. Darüber hat der Prüfungsausschuss
Wien am 08.04.1997 entschieden und den Antrag abgelehnt. Hiergegen
hat der Antragsteller rechtzeitig Widerspruch eingelegt. Er hat
seinen Widerspruch schriftlich begründet und auch die Gründe für
seine Kriegsdienstverweigerung am 05.11.1996 schriftlich dargelegt.
Diese Gründe wurden nunmehr mit ihm erörtert. Daraufhin wurde die
Verhandlung geschlossen. Laut diktiert und genehmigt."
"Widerspruchsbescheid"
"Gründe:
Der Antragsteller ist am 01.12.1974 in Klein-Notisten/Ostpreußen
geboren, er ist mit seinen Eltern bis 1984 in Ostpreußen und Stettin
gewesen und dort drei Jahre zur Schule gegangen. Die Eltern sind l984
mit dem Antragsteller und noch zwei weiteren Geschwistern in die
Republik
Österreich umgesiedelt und nach Wien gekommen. Dort hat der
Antragsteller ab 1984 die Grund- und Volksschule und die Dorfschule
besucht und mit der 11. Klasse seine Schulausbildung abgebrochen. Er
hat dann einige Zeit Urlaub gemacht und ist auf Reisen gewesen. Im
Jahre 1995 war er als Lagerarbeiter bei der Firma Kaufladen tätig
und ist danach wieder auf Reisen gewesen. Nach der Rückkehr hat er
ca. 6 Monate bei der Firma Möbelfirma gearbeitet, hat dann wieder
Urlaub und Reisen gemacht, -meist ins Ausland, wobei er sich längere
Zeit in Irland aufgehalten hat. Zuletzt war er vom 14.11.1997 bis
15.01.1998 als Kellner einer Minibar bei der Bundesbahn tätig. Zur
Zeit ist er arbeitslos, nach seinen Angaben versucht er eine
Umschulung als Kellner. Doch betrachtet er dies nur als Notbehelf für
Lebenserwerb. Er bezeichnet sich selbst als 'Auto-Creator' und will
ein Friedenskomitee gründen, um neue Ideen zu verwirklichen. Dazu
sucht er Mäzene, die das benötigte Geld dafür spenden. Von
geregelter Arbeit hält er nichts. Sie sei sinnlos, wie er das Leben
überhaupt sinnlos findet. Er habe auch schon einen Selbstmordversuch
unternommen und wolle keinesfalls älter als 30 Jahre alt werden. Nur
der Alkohol gebe ihm Befriedigung und er stehe daher auch ständig
unter Alkohol. Der Antragsteller wurde am 19.01.1993 auf eigenen
Antrag hin frühzeitig gemustert und ist 'wehrdienstfähig'. Er wurde
zum 01.04.1993 zur Luftwaffe nach Winzhausen-Oberniedernfeld
eingezogen. Er wurde zum 30.06.1996 als Gefreiter aus dem
Präsenzdienst entlassen und erhielt eine 'befriedigende'
Beurteilung. Am 05.11.1996 stellte er den Antrag auf
Kriegsdienstverweigerung. Darüber hat der Prüfungsausschuss Wien am
08.04.1997 ablehnend entschieden. Hiergegen hat der Antragsteller
form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt. Er hat schriftliche
Begründungen am 05.11.1996 und 30.08.1997 vorgelegt. Diese werden in
Bezug genommen. Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht
begründet. Die schriftlichen Gründe des Antragstellers sind dürftig
und formelhaft. Sie vermögen keinen geeigneten Ansatz für eine
Gewissensentscheidung erkennen zu lassen. Die lange und intensive
Unterhaltung mit dem Antragsteller vor der Prüfungskammer verlief
unbefriedigend. Der Antragsteller stand unter Alkoholeinfluss und
bezeichnete diesen Zustand als seinen Normalzustand. Er fühlte sich
voll verhandlungsfähig und nur in diesem Zustand zum Denken und
Diskutieren fähig. Entsprechend verworren verlief das Gespräch. Es
bewegte sich in Beschimpfungen des Präsenzdienstes als pervertierte
Einrichtung, in der alle Idioten und Chaoten tätig seien, und
anderen Ausfällen gegen den Staat und die Gesellschaft. Zu einer
konkreten Aussage über die Gewissensentscheidung, die er getroffen
haben wollte, konnte der Antragsteller nicht bewegt werden. Die
weitschweifigen Darlegungen ließen eine klare Gedankenführung
vermissen. Nach dem Eindruck der Prüfungskammer zeigen sich bei dem
Antragsteller bereits Abbauerscheinungen. Alles in allem sind keine
Gründe sichtbar, die eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer...
rechtfertigen würden. Der Widerspruch war daher zurückzuweisen. Das
Verfahren ist...
kostenfrei."
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